LAWINFO

Schiedsgerichtsbarkeit

QR Code

Ziele, Motive und Bedeutung

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziele

Ziel der Parteien ist es, einen Streit möglichst rasch endgültig zu klären, damit Unsicherheiten beseitigt werden und Ressourcen auf das Geschäft konzentriert werden können.

Motive

Die Parteien ziehen insbesondere in internationalen Geschäften ein Schiedsgericht anstelle der staatlichen Gerichte oft aus folgenden Gründen vor:

  • Gestaltungsmöglichkeiten
    • Sitz des Schiedsgerichts, bspw.
      • an einem für beide Parteien einfach zugänglichen Ort
      • an einem neutralen Ort (schiedsfreundliche Schweiz)
    • Zusammensetzung des Schiedsgerichts
      • Mitbestimmung
        • Gemeinsame Wahl des Schiedsrichters (Einzelschiedsgericht)
        • Jede Partei ernennt «eigene» Schiedsrichter (Kollegial-Schiedsgericht)
      • Fachkompetenz: Branchenkenntnisse der Schiedsrichter
    • Anwendbares Recht
      • materielles Recht
      • Verfahrensrecht (Schiedsordnung)
    • Verfahrenssprache
  • Verfahrensdauer bis zum Vorliegen eines endgültigen Entscheides im Vergleich zu staatlichen Gerichten kürzer (eine Instanz statt bspw. drei)
  • Kosten im Vergleich zu staatlichen Gerichten oft tiefer, da Anwaltskosten nur für Rechtsschriften an eine Instanz anfallen
  • Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens
  • Vollstreckbarkeit in zahlreichen Ländern der Welt (New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958, dem über 170 Staaten beigetreten sind)

Bedeutung

Mit fortschreitender Globalisierung gewinnt die internationale Schiedsgerichtsbarkeit für international tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung.

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat nicht nur eine dienende Funktion, sondern ist ein eigener Wirtschaftszweig, welcher Rechtsgelehrten, Rechtsanwälten und Richtern (als Obmänner) Betätigungsmöglichkeiten als Parteivertreter, Schiedsrichter und Experten bietet.

Die Rechtsprechung von Schiedsgerichten ohne Kontrolle durch staatliche Instanzen schafft «Experten-Recht» bzw. «nebenstaatliches Recht», welches die internationale Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt.
Drei von vier Unternehmen vereinbaren bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zur Beurteilung von Streitigkeiten.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.