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Schiedsgerichtsbarkeit

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Verrechnung und Widerklage

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verrechnungseinrede ist ohne Einschränkungen zulässig; das Schiedsgericht hat sie zu beurteilen (ZPO 377 Abs. 1). Der Verrechnungsausschluss in materieller Hinsicht oder in der Schiedsvereinbarung bleibt zulässig.

Die Widerklage bedarf für ihre Zulässigkeit des Sachzusammenhangs und der entsprechenden Schiedsvereinbarung (ZPO 377 Abs. 2).

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